Zum Betrieb der Fluggelände Gschasi und Hörnleberg. Stand 20. Januar 2022.

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gäste unserer Fluggelände,
Nachfolgende Regelungen gelten ab Donnerstag, 20.01.2022 in den Fluggeländen der Elztalflieger.

1. Krankheit

Jeder der sich krank fühlt oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu Personen hatte, die an
COVID-19 erkrankt sind, bleibt zuhause.

2. Einhaltung der Corona Bestimmungen

Mit Betreten des Fluggeländes Gschasi oder Hörnleberg bestätigt man, die Bestimmungen der
jeweils aktuellen Corona VO von Baden-Württemberg zu kennen und einzuhalten.

3. Abstands- und Hygieneregeln

Die empfohlenen Hygieneregeln sind einzuhalten. Diese sind generell:

  • Einhalten des 1,5m Abstandes auch bei Starthilfe, Partnercheck und Liegeprobe.
  • Kann der 1,5m Abstand nicht eingehalten werden, ist eine selbst mitgebrachte medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) zu tragen.
  • Für Notfälle liegen in den Fahrzeugen Einmalhandschuhe und -masken bereit.

4. Nutzung unserer Fluggelände

Die Nutzung der Fluggelände Gschasi und Hörnleberg ist Vereinsmitgliedern des Elztalflieger e.V.
(aktiv und passiv) sowie des Drachen- und Gleitschirmfliegerclub Drei-Kreis-Eck e.V. / Schonach
gestattet. Gäste dürfen die Gelände nach vorheriger Registrierung nutzen (s. 4.1)

4.1 Gästeregelung

Gäste erhalten nach einmaliger Registrierung unter elztalflieger.de/gast eine bis auf Widerruf befristete Freigabe.

5. Dokumentation der Anwesenheit im Gelände

Jeder Pilot dokumentiert seine Anwesenheit unter elztalflieger.de/flugbuch. Dies ist erforderlich um notfalls Infektionsketten zurückverfolgen zu können.

6. Freilichtbegegnungsstätte am Gschasi

Die Nutzung der Freilichtbegegnungsstätte ist abhängig von der aktuellen Hospitalisierungsinzidenz
des Landkreises Emmendingen (aktuelle Daten unter: https://www.landkreis-emmendingen.
de/aktuelles/coronavirus/fallzahlen-inzidenz-impfzahlen-und-lageberichte
).

BasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmstufe II
FBS3G3G2G2G

7. Auffahrten mit unseren Bussen

Die Auffahrt zu den Startplätzen mit Privat-PKWs ist untersagt.
Zwar entspricht die Platz- und Raumsituation in unseren Bussen derjenigen im ÖPNV, jedoch sind die Auffahrten als „Touristische Verkehre“ (vgl. Seilbahnen) zu sehen.

Maskenpflicht
Fahrer und Mitfahrer haben eine selbst mitgebrachte medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder
Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) zu tragen.

Nicht Immunisierte Mitfahrer
sind in Basis- und Warnstufe nach Vorlage eines Testnachweises zulässig. Der Fahrer informiert sich vor Antritt der Fahrt, ob nicht immunisierte Mitfahrer anwesend sind (ggf. Testnachweise).
In der Alarmstufe ist nicht immunisierten Personen die Mitfahrt untersagt.

BasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmstufe II
Busse3G3G2G2G+

Jeder Pilot ist eigenverantwortlich im Fluggelände unterwegs und die vorgenannten Regeln sind von allen zwingend einzuhalten. Der Verein übernimmt keine Haftung bei Verstößen.

Für den Vorstand

Friedrich Vogtsberger
1. Vorsitzender Elztalflieger e.V.
E-Mail: 1.vorstand@elztalflieger.de